Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S&P – Freie Solarmakler GmbH
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der S&P – Freie Solarmakler GmbH (nachfolgend „S&P“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie dazugehörigen Komponenten und Dienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.2 Technische Änderungen, Verbesserungen oder handelsübliche Abweichungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Leistungsumfang und Subunternehmer
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Vertrag und der zugehörigen Auftragsbestätigung.
3.2 S&P ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.
3.3 Werden während der Montage zusätzliche Leistungen erforderlich (z. B. fehlende Leerrohre, Ertüchtigung des Zählerschranks), werden diese nach Rücksprache gesondert berechnet.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort frei zugänglich ist und notwendige bauliche Voraussetzungen (z. B. statische Eignung des Daches) erfüllt sind.
4.2 Der Kunde stellt Strom- und Wasseranschluss sowie geeignete Lagerflächen unentgeltlich zur Verfügung.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Genehmigungen (z. B. Bauanzeige, Einspeisevertrag) rechtzeitig einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
4.4 Dachziegel, die während der Montage beschädigt werden oder ersetzt werden müssen, sind durch den Kunden bereitzustellen. Als Richtwert gilt: pro 10 kWp Anlagenleistung sind ca. 15 Ersatz-Dachziegel bauseits bereitzuhalten. Sofern keine passenden Dachziegel vorhanden sind, übernimmt S&P Beschaffung und Austausch gegen gesonderte Berechnung.
4.5 Werden während der Montage zusätzliche Leistungen erforderlich (z. B. fehlende Leerrohre, Ertüchtigung des Zählerschranks), werden diese nach Rücksprache gesondert berechnet.
4.6 Sämtliche Erdarbeiten (z. B. Kabelgräben, Fundamentarbeiten, Leitungsverlegung im Erdreich) sind bauseits durchzuführen und gehören nicht zum Leistungsumfang von S&P, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.7 Für die Installation der Photovoltaikanlage sind in der Regel drei Wanddurchführungen erforderlich:
– eine für die DC-Leitungen (Module → Wechselrichter),
– eine für die AC-Leitungen (Wechselrichter → Zählerschrank),
– sowie eine für die Wallbox-Zuleitung, sofern eine Wallbox installiert wird.
Diese drei Wanddurchführungen sind im Leistungsumfang enthalten. Weitere oder zusätzliche Durchführungen werden nach Aufwand gesondert berechnet. AGB der S&P freie Solarmakler GmbH, Heinestr. 5-7, 60322 Frankfurt T: 069 945 159 50 www.freie-solarmakler.de4.8 Der Kunde stellt sicher, dass am Installationsort der Kommunikationskomponenten oder des Wechselrichters ein stabiles WLAN-Signal vorhanden ist. Die meisten Geräte werden über WLAN mit dem Internet verbunden.
4.9 Ist kein ausreichendes WLAN-Signal verfügbar, kann S&P auf Wunsch des Kunden versuchen, die Verbindung über einen DLAN-Adapter (z. B. TP-Link) herzustellen. S&P übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für die Funktionsfähigkeit der Internetverbindung oder Datenübertragung über WLAN oder DLAN. Alle weiteren Versuche bzw. alternativen Verbindungsmöglichkeiten sind bauseits herzustellen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass je nach Hersteller eine aktive Internetverbindung Voraussetzung für Garantie- oder Serviceleistungen sein kann.
5. Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Liefertermine bedürfen der Textform. Teillieferungen sind zulässig.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Abschluss der Montage und Inbetriebnahme auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug trägt der Kunde die Gefahr.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
6.2 Der Kunde darf die Ware vor Eigentumsübergang nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.
6.3 Verbindet oder verarbeitet der Kunde die Ware, erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Wertverhältnis.
6.4 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, tritt er uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen ab.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Diese verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2 Zahlungen sind ohne Abzug nach Rechnungserhalt fällig. Teilzahlungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
7.3 Bei Zahlungsverzug sind Mahnkosten sowie Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu zahlen.
7.4 Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen auszusetzen oder nur gegen Vorkasse zu erbringen.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Verbrauchern 2 Jahre ab Gefahrenübergang.
8.2 Mängelanzeigen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Entdeckung schriftlich zu melden.
8.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlagen zwei Nachbesserungsversuche für denselben Mangel fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Keine Gewährleistung besteht bei äußeren Einflüssen, unsachgemäßer Nutzung oder Eingriffen durch Dritte.
9. Haftung
9.1 Wir haften unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10. Widerrufsrecht Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß gesetzlicher Regelung zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.
11. Datenschutz Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen der Vertragsabwicklung.
12. Referenznutzung Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Fotos der installierten Anlage für Referenz- und Werbezwecke verwendet werden dürfen, sofern keine personenbezogenen Daten oder Ortsangaben erkennbar sind. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
14. Besondere Bedingungen für Wärmepumpen
14.1 Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung und Montage von Wärmepumpenanlagen durch die S&P Freie Solarmakler GmbH.
14.2 S&P ist berechtigt, eine Anzahlung sowie eine Abschlagszahlung vor der Montage der Wärmepumpe zu verlangen. Die Abschlagszahlung beträgt bis zu 60 % des Gesamtpreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung.
14.3 Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Montage oder nach erster technischer Inbetriebnahme der Anlage.
14.4 Der Kunde hat die baulichen Voraussetzungen für die Installation der Wärmepumpe zu schaffen und S&P freien Zugang sowie Lagerflächen bereitzustellen.
14.5 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Änderungen durch Hersteller berechtigen nicht zum Rücktritt.
14.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von S&P. Eine Verpfändung oder Weiterveräußerung ist nicht gestattet.
14.7 Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht von S&P zu vertretende Umstände verlängern sich die Lieferzeiten angemessen.
14.8 Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 5 Jahre, für Unternehmer 1 Jahr ab Ablieferung. Herstellergarantien bleiben unberührt. Reklamationen können per E-Mail an support@freie-solarmakler.de gemeldet werden.
14.9 Für das Wärmepumpengerät selbst gilt ausschließlich die Herstellergarantie. S&P vermittelt Gewährleistungsansprüche, übernimmt jedoch keine eigene Garantie.
14.10 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden. Eine Nachbesserung gilt nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen als gescheitert.