Die große Verwirrung um die 7,8 Cent
Viele Verbraucher sind verunsichert: „Nur 7,86 Cent Einspeisevergütung für Solarstrom, aber 35 Cent beim Stromversorger bezahlen? Wie soll sich das rechnen?“ Diese Annahme führt dazu, dass viele den wirtschaftlichen Vorteil einer eigenen Photovoltaikanlage unterschätzen. Die Wahrheit ist: Photovoltaik rechnet sich mehr denn je – besonders durch die Kombination aus Einspeisevergütung, Eigenverbrauch und steuerlichen Vorteilen.
Was ist die Einspeisevergütung eigentlich?
Die Einspeisevergütung ist ein gesetzlich geregelter Betrag, den Betreiber einer PV-Anlage pro eingespeister Kilowattstunde Strom erhalten. Die aktuelle Vergütung (Stand August 2025)
7,86 Cent/kWh bei Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Einspeisung)
12,87 Cent/kWh bei Volleinspeisung (komplette Netzeinspeisung)
Garantie: 20 Jahre (plus Inbetriebnahmejahr)
Auszahlung: monatlich durch den Netzbetreiber
Diese Einnahmequelle ist staatlich garantiert und inflationssicher.
So sehen die Zahlen in der Praxis aus
Eine typische 8 kWp-Anlage erzeugt rund 8.000 kWh Strom pro Jahr. Wird davon die Hälfte selbst verbraucht und der Rest eingespeist, ergibt sich:
4.000 kWh Eigenverbrauch × 0,35 €/kWh = 1.400 € Ersparnis pro Jahr
4.000 kWh Einspeisung × 0,0786 €/kWh = 314,40 € Einspeisevergütung
Typischer monatlicher Abschlag: Viele Haushalte zahlen aktuell rund 150 € monatlich an ihren Energieversorger – das entspricht 1.800 € im Jahr. Durch Eigenverbrauch und Einspeisevergütung kann dieser Betrag drastisch reduziert oder sogar auf 0 € gesenkt werden.
Gesamtvorteil pro Jahr: Über 1.700 €
In 20 Jahren: über 34.000 € Vorteil – ohne Preissteigerungen oder Speicherbonus eingerechnet.
Steuerfrei, zinsgünstig, förderfähig
Dank der aktuellen Gesetzeslage profitieren Betreiber mehrfach:
0 % Mehrwertsteuer auf Kauf & Installation (bis 30 kWp)
Keine Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse bei privaten Anlagen
KfW-Förderung: Günstige Kredite für PV + Speicher (Programm 270)
Regionale Zuschüsse möglich (je nach Bundesland)
Diese Kombination macht Photovoltaik für Hausbesitzer 2025 besonders attraktiv.
Was ist mit negativen Strompreisen? (Solarspitzengesetz 2025)
Seit dem 25. Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz. Es bringt einige Änderungen mit
sich, die insbesondere neue Anlagen betreffen:
Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Tritt an wenigen Stunden im Jahr auf, betrifft alle neuen Anlagen ab 2 kWp – nicht nur Volleinspeiser. Die Vergütung entfällt temporär, wird aber nach 20 Jahren nachvergütet.
Einspeisebegrenzung auf 60 %: Für Anlagen bis 25 kWp ohne Smart Meter. Volle Einspeisung ist nur mit intelligenter Steuertechnik möglich.
Smart-Meter-Pflicht: Ab 7 kWp Pflicht, ab 25 kWp zusätzlich Fernsteuerbarkeit nötig.
Bestandsanlagen bleiben unberührt: Wer vor dem 25.02.2025 installiert hat, ist nicht betroffen – kann aber freiwillig ins neue Modell wechseln und erhält eine Bonusvergütung von 0,6 Cent/kWh.
Eigenverbrauch und Speicher werden durch diese Regelungen noch wirtschaftlicher, da sie
weniger von Netzbedingungen betroffen sind.
Fazit: Die Einspeisevergütung ist kein Nachteil, sondern ein Vorteil
Wer 2025 in eine Photovoltaikanlage investiert, sichert sich:
Monatliche Einnahmen über 20 Jahre
Hohe Stromkostenersparnis durch Eigenverbrauch
Staatlich garantierte Vergütung und steuerliche Vorteile
Eine planbare, risikoarme Investition mit echtem Umweltbeitrag
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